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2.1 Die Staatsstreichdebatte um Octavian
Cassius Dio berichtet von den Kriegsvorbereitungen der Triumvirn, die ab dem Jahre 32 v. Chr. nicht mehr verheimlicht werden. Gnaeus Domitius und Gaius Sosius, zwei Freunde des Antonius, waren Konsuln geworden und vor allem letzterer wetterte sofort gegen Octavian. Erst das Veto des Volkstribun Nonius Balbus verhinderte Maßnahmen gegen ihn. Dieser hielt sich außerhalb Roms auf, um die erwarteten Anklagen in Ruhe zu überdenken.[5] "Darauf kehrte er in die Stadt zurück und rief den Senat zusammen[6], nachdem er sich zu seinem Schutz mit Soldaten und Parteigängern, die heimlich Dolche bei sich trugen, umgeben hatte. Und er nahm zwischen den zwei Konsuln auf seinem Amtssitz [(der sella crulis)] Platz und verteidigte sich von hier aus in einer langen, maßvollen Rede, wobei er zahlreiche Anklagen gegen Sosius sowohl wie Antonius erhob".[7]
[5] vgl. Dio 50, 2, 2 - 4. S. 310f.
[6] Wesentlich wahrscheinlicher ist, das ein Volkstribun den Senat für Octavian versammelte. [7] Dio 50, 2, 5. S. 311. [8] Mannwald, B.: Cassius Dio und Augustus. Philologische Untersuchung zu den Büchern 45 bis 56 des dionischen Geschichtswerkes, Wiesbaden 1979. [9] Dio 48, 54, 6. S. 261. [10] res gestae 7, 1. S. 10. [11] Mommsen S. 718. [12] Mommsen S. 720, ihm folgt unter anderem Kienast, D.: Augustus. S. 55. Einige Forscher betonen in diesem Zusammenhang, dass die bei diesem Amt zu erfüllende Aufgabe im Vordergrund stehe und nicht der Titel. Die Argumentation lautet dann: Eine zu bewältigende Aufgabe hält sich nicht an Termine und deshalb darf dem Amtsträger nicht plötzlich die benötigte Gewalt entzogen werden, er braucht Spielraum. [13] Wilcken, U.: Der angebliche Staatsstreich Octavians im Jahre 32 v. Chr. (1925), In: Schmitthenner, W. (Hrsg.): Augustus, Darmstadt 1969. S. 38 - 71. Wilcken weist auf die unterschiedliche Iteration der beiden verbliebenen Triumvirn hin. [14] Beginnend mit Kromayer, J.: Die rechtliche Begründung des Prinzipats, Strassburg 1888. Dem folgend vertrat diese Meinung z.B. Syme: RöRe, S. 277. [15] pomerium: Aus dem Griechischen für Grenze, in Rom die gedachte Linie zwischen urbs und ager effatus. Keine sichtbare Grenze, nur an den Wendepunkten befanden sich Grenzsteine (cippi). Das p. konnte vorverlegt werden und es umschloß den Raum, der ebenfalls p. genannt wurde. Innerhalb dieses Raumes erlosch jedes militärisches Kommando, weshalb sich entsprechende Amtsträger nur außerhalb aufhielten und auch die comitia centuriata extra pomerium abgehalten wurde. Art.: Pomerium. In: DKP. Bd.4, München 1972. Spalte 1015ff. [16] nach Girardets Spekulation auch noch Sardinia/Corsica und Sicilia, S. 334ff. [17] vgl. Girardet, K.M.: Der Rechtsstatus Oktavians im Jahre 32 v. Chr. In: Rhein. Mus. 133, 1990. S. 322 - 350. Zur Sicherung dieser These läßt Girardet die von Dio beschriebene erste Senatssitzung (s.o.), die zweite und dritte, sowie eine Volksversammlung und die Riten zur Kriegserklärung gegen Kleopatra außerhalb des Pomeriums stattfinden. Das sich Octavian in Rom befand und an den beschriebenen Veranstaltungen teilnahm, ist überliefert. Aus dem Fehlen eines konkreten Hinweises, eine Veranstaltung hätte intra pomerium stattgefunden, schlussfolgert er, dass Ovtavian "den Boden der staatsrechtlichen Legalität" (S. 340) nicht verlassen hat. Im neuesten Buch Bringmann, K. und Schäfer, Th.: Augustus und die Begründung des römischen Kaisertums, Berlin 2002, wird dieses Thema lapidar abgehandelt: Die Staatsstreichdebatte sei eine unergiebige Diskussion, da das Recht in jenen Tagen nicht viel galt, Octavian sich terroristischer Mittel bedient habe und letztlich entscheidend doch nur die faktische Macht wäre, die der ehemalige Triumvir, ob mit Gewalt, Androhung derselben, oder nicht, besaß. S. 174, Anm. 121. |
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