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3.1 Unruhen in Italien - die Chance für Antonius? - Schnelle Aufrüstung und düstere Vorzeichen
Die Schnelligkeit der Aufrüstung durch die überfließenden ägyptischen Geldmittel überraschte und beunruhigte Octavian. "Denn es fehlte noch an vielem, und die Menschen entrüsteten sich über die ihnen auferlegten hohen Abgaben. Sie wurden nämlich alle gezwungen, den vierten Teil ihres Einkommens, die Freigelassenen sogar, den achten Teil ihres Vermögens[21] abzuführen, und erhoben daher ein großes Geschrei, und es gab Unruhen in ganz Italien."[22] Merkwürdige Dinge passierten in Rom: Ein Wahnsinniger stört ein Theaterfest, ein Wolf dringt in den Tempel der Fortuna, ein Hund frißt einen Artgenossen und immer wieder Brandstiftungen.[23]
Italien, wenigstens für kurze Zeit, im Ausnahmezustand. Ein Umstand, den Antonius nach Meinung von Quellen und Forschung hätte nutzen können. "Aus diesem Grunde rechnet man die Verzögerung des Krieges zu den größten Fehlern, die Antonius begangen hat, denn er gab damit Caesar Zeit, seine Rüstungen zu vollenden".[24] Er selber war doch schon wesentlich weiter, seine Flotte stand im Herbst 32 angriffsbereit bei Kerkyra. Doch war Antonius schlecht informiert und vermutete den Gegner bereits an der illyrischen Küste, weshalb er in Patrae überwinterte.[25] Im Vergleich mit der eigenen Flotte spottete Antoius: "Die Mehrzahl dieser Waffenarten findet sich überhaupt nicht auf der Gegenseite, diejenigen aber, über die man dort alle verfügt, sind weit weniger und schwächer als die unsrigen. Was außerdem die Geldmittel unserer Feinde anlangt, so sind sie gering, obschon man sie durch gewaltsame Kontributionen zusammenholte, und dürften wohl nicht lange ausreichen."[26]
Vieles von dem Gesagten traf zu und die Gunst der Stunde für Antonius sollte bald schon wieder vorbei sein. Octavian "beschwichtigte auch die Aufruhrstimmung unter den Menschen. Während nämlich die Abgaben von ihnen eingezogen wurden, erbosten sie sich; nachdem das geschehen war und sie gezahlt hatten, beruhigten sie sich wieder."[27]
[21] nach Dio 50, 10, 4. S. 319 mussten nur Freigelassene mit einem Vermögen von 200 000 Sesterzen oder mehr zahlen.
[22] Plutarch: Antonius 58, S. 358.
[23] vgl. Dio 50, 10, 2f. S. 319.
[24] Plutarch: Antonius 58, S. 359.
[25] vgl. Dio 50, 9, 1 - 3. S. 318.
[26] Ebd. 50, 16, 2f. S. 326f.
[27] Plutarch: Antonius 58. S. 359.
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